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Danke, Visa Kurki schaue ich mir einmal an. Aber was die Disziplinen angeht, habe ich einen völlig anderen Eindruck. Schon der Ausgangspunkt der Tierrechts-Debatte war ja ein philosophischer, nicht ein juristischer (Peter Singer, Animal Liberation in den 1970ern). Und auch da ist es eine ganz spezifische philosophische Schule / Strömung, von der diese Konzepte ausgehen (Utilitarismus, Leidensfähigkeit als Hauptkriterium). Und auch heute arbeiten zahlreiche Philosophen zu dem Thema (spontan kommt mir Markus Wild von der Uni Basel in den Sinn, als ein Beispiel unter vielen).

Ich bin über die Details der Debatte nicht auf dem Laufenden, aber so wie ich sie wahrnehme, stützt sie sich auf eine Interessentheorie der Rechte (alles, was Interessen hat, kann auch Rechte haben), was aber rechtstheoretisch sicherlich zu einseitig / unvollständig ist.

Vielleicht würde mich ein tieferes Einsteigen in die Debatte davon überzeugen, dass es sinnvoll wäre, Rechte der Natur einzuführen, aber derzeit überwiegt bei mir der Verdacht, dass das Konzept des Rechts da – in sehr guter Absicht natürlich – überstreckt und damit letztlich geschwächt wird. Es gibt ja auch in anderen Bereichen die Tendenz zur “Verrechtlichung / Juridification” von Normen, etwa in den Internationalen Beziehungen, und entsprechende Kritik daran.

Mir scheint die Schutzwürdigkeit von Lebewesen / Naturphänomenen augenfällig, dagegen will ich gar nichts einwenden. Ich denke nur (bisher, derzeit), dass sich dieser Schutz besser durchsetzen lässt, indem wir rechtliche Regeln für den Umgang mit der Mit-Natur formulieren, als wenn wir den Begriff des Rechtssubjekts so überspannen. Bin gespannt, wie die Entwicklung weitergeht.

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