Die Fragen stellte te.ma-Redakteur Thomas Wagner-Nagy.
Frau Grabrucker, Sie setzen sich schon seit den 1980er Jahren aktiv für eine geschlechtergerechte Rechtssprache ein. Was hat Sie damals veranlasst, sich dieser Thematik anzunehmen?
Meine Intention war es, in der damals aufkommenden Diskussion, die von einem enormen emotionalen Hickhack geprägt war, eine ordentliche und rechtlich fundierte Argumentation einzuführen und nicht nur Gefühle von Gerechtigkeit sprechen zu lassen. Als Juristin, ich war damals Richterin und Vorsitzende des bayerischen Landesverbandes des Deutschen Juristinnenbundes, hielt ich mich für verpflichtet, an eine gesetzliche Grundlage anzuknüpfen. Ich suchte also den Emotionen einen Anhaltspunkt für die Forderung nach sprachlicher Gleichbeachtung im Gesetz entgegenzuhalten. Es war die Zeit nach der Wende, in der die Grundgesetzänderung anstand. Auch ich war involviert in die Diskussion zur Neuformulierung des Art. 3 Grundgesetz – den Artikel zur Gleichberechtigung von Frau und Mann. Dabei wurde ein neuer Passus in Art. 3 des Grundgesetzes eingeführt, der festlegt, dass der Staat die Pflicht hat, auf die Verwirklichung der Gleichberechtigung hinzuwirken durch die Einfügung eines zweiten Satzes in Absatz 2. Dieser lautet:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Gab es ein konkretes, auslösendes Erlebnis?
Als bayrische Vorsitzende des Juristinnenbundes wurde ich oft eingeladen, in Gremien der Verwaltung und der Parlamente, aber auch bei Interessengruppen, Stellungnahmen abzugeben. Die dabei stattfindenden Diskussionen waren ebenfalls emotional und vom politischen Interesse der jeweiligen Klientel geprägt. Als persönlichen Anknüpfungspunkt hatte ich bei zunehmender Beachtung der Sprache die Erkenntnis gewonnen, dass Worte zu einer sprachlichen Diskriminierung führen können und tatsächlich Auswirkungen in der Rechtssprache haben. So zum Beispiel, wenn man Lohngruppen innerhalb einer Branche bildet, die zwar sprachlich nicht an das Geschlecht als solches anknüpfen, aber die Gruppenbildung so erfolgt, dass die Arbeit in der gesellschaftlichen Realität nur von Frauen oder von Männern verrichtet wird. So knüpft beispielsweise eine günstige Pensionsregelung an eine durchgehend mindestens 15- oder 20-jährige ununterbrochene Vollzeittätigkeit an, und zwar in einer Branche, in der überwiegend Frauen beschäftigt sind – zum Beispiel die Verkäuferin in einem Kaufhaus. Damit trifft die Regelung negativ nur Frauen, denn diese weisen regelmäßig und statistisch belegbar aufgrund der Kinderbetreuung immer wieder Jahre der Teilzeittätigkeit auf. Das ist „mittelbare Diskriminierung“, die nun aufgrund der Grundgesetzänderung in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 verboten ist. Zusätzlich beinhaltet der Satz natürlich auch, dass in der Rechtssprache nicht nur frauendiskriminierende Regelungen durch Sprache verboten sein sollen, sondern dass, soweit ein Gleichberechtigungsdefizit festzustellen ist, dieses durch staatliches Handeln zu beheben ist, der Staat also aktiv werden muss. Wenn man nun davon ausgeht – entsprechend linguistischer Erkenntnisse – dass sich Sprache auch auf das Handeln der Menschen auswirkt, dann besteht eben für den Staat auch die Verpflichtung, mit der Rechtssprache durch Benennung von Frauen auf die Gleichstellung in der gesellschaftlichen Realität hinzuwirken. Die damalige Frauenbewegung war stark – und auch in allen Parteien vertreten, ich erinnere nur an Rita Süßmuth. Die Frauen, die in der Kommission zur Grundgesetzänderung saßen, waren sich hierin einig. Dieser Satz und der Wille zahlreicher Frauen zur Veränderung waren für mich dann der Anlass, die Rechtssprache als Hebel anzusetzen: Es musste sich etwas verändern, um dem neuen Grundgesetz Genüge zu tun.
Wenn man nun davon ausgeht – entsprechend linguistischer Erkenntnisse – dass sich Sprache auch auf das Handeln der Menschen auswirkt, dann besteht eben für den Staat auch die Verpflichtung, mit der Rechtssprache durch Benennung von Frauen auf die Gleichstellung in der gesellschaftlichen Realität hinzuwirken.
Hat der Wortlaut von Gesetzestexten in geschlechtlicher Hinsicht konkrete Auswirkungen auf die Arbeit der Justiz und auch auf Urteilssprüche?
Ja. Wenn ein Gesetzestext nicht zwischen Mann und Frau unterscheidet, sondern andere allgemeine Kriterien aufstellt, die aber in der Wirklichkeit, in den tatsächlichen Auswirkungen, nur Männer oder nur Frauen betreffen, dann hat das natürlich zwangsläufig einen starken Einfluss auf die Rechtsprechung der Gerichte. So kann zum Beispiel die Berücksichtigung von Zeiten der Wehrpflicht, als es diese nur für Männer gab, nicht aber von Zeiten des Mutterschutzes bei einer Dienstaltersberechnung eine solche mittelbare Diskriminierung sein.
Was hat sich seit den 1980er Jahren in der Rechtssprache getan?
Es hat sich viel getan. Es gibt nun in der Abteilung, die für die sprachliche Überarbeitung von Gesetzestexten immer schon vorhanden war, den weiteren Aspekt, die sprachliche Gleichbehandlung in die Gesetzesformulierungen einzubeziehen. Die Textentwürfe werden linguistisch begutachtet und entsprechend formuliert, so dass dann entweder die Doppelnennung, das Ausweichen auf das Passiv oder andere kreative Formulierungen zum Einsatz kommen. Sehen wir uns das Beispiel des Wortes „der Minister“ an. Vor 20 Jahren gab es grundsätzlich nur den Minister – auch wenn er mit Namen Elisabeth Schwarzhaupt oder Rita Süßmuth hieß. Dies hat sich nun geändert in „das Ministerium der ….“ als Bezeichnung für die Behörde. Und in der Folge wird jetzt auch die Benennung „Ministerin“ benutzt. So kann zum Beispiel in der Überschrift eines Gesetzes die „Ministerin oder der Minister“ genannt sein und sodann in der Folge der weitere Text lauten: „Es ist dies und jenes zu veranlassen oder vorzuschlagen etc…“. Eine Doppelbenennung braucht es also nicht. Die ständigen Redundanzen sind eine Krux in der Sprachanwendung, insbesondere in Rechtstexten. Gerade dadurch wird die Sprache schwerfällig und ist schwer zu lesen. Mit Recht wird dies dann von den Gegnern der sprachlichen Gleichbeachtung als Argument vorgetragen: Unsere deutsche Sprache wird noch umständlicher und damit unverständlicher.
Dem stimme auch ich zu, denke aber gleichzeitig immer, warum beginnen wir jetzt nicht, mit unserer deutschen Sprache insgesamt beweglicher zu werden? Das ist natürlich möglich – müsste aber schon in der Grundschule gelehrt werden. Es sollte mehr auf den Sinn der Aussage geachtet und dementsprechend der Text anders gestaltet werden. Ein Beispiel:
Der Arbeitgeber entrichtet die Urlaubszulage mit dem Lohn. Muss ich da jetzt immer sagen: der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin? Kommt es darauf an? Es handelt sich ja oft um Aktiengesellschaften, da geht es gar nicht ums Geschlecht. Als Ersatz böte sich doch an: „Die Zulage ist mit dem Arbeitslohn zu entrichten.“ Und wer den Lohn entrichtet, ergibt sich ja sowieso aus dem Arbeitsrecht.
Sie schlagen also vor, die Person semantisch ganz herauszunehmen?
Nein – damit wäre ja schon wieder eine allgemeine Regel aufgestellt, anstatt die kreative Textgestaltung zu üben. Ich knüpfe an ein anderes Kriterium an, das sich aus einem anderen Gesetz ergibt und dann denselben Sinngehalt ergibt.
Gehen mit solchen Allgemeinposten dann nicht das Menschenzentrierte in der Sprache und mitunter auch schlicht die Präzision des Gesagten verloren?
Ach nein. Dass die Zulage mit dem Lohn zu entrichten ist, dafür muss ich keine menschliche Anknüpfung haben, denn da geht es nicht um Emotionen. Das ist einfach nur ein rechtliches Konstrukt. Es ist eine Handlung, die vorgenommen werden muss. Und dann knüpft diese anstatt an die Person eben an die Handlung an.
Tut sich die Judikative prinzipiell schwer mit sprachlichen Anpassungen? Ihr lastet ja nicht der Ruf an, generell verständliche Texte zu schreiben.
Ja. Alle, die im Rechtswesen arbeiten, sind eher konservativ und zurückhaltend in Änderungen, denn ihr Beruf ist eben die Bindung an gesetzliche Vorgaben oder gerichtliche Entscheidungen. Man quält sich angesichts eines hohen Arbeitsdrucks nicht mit Überlegungen, wie es vielleicht anders formuliert werden könnte. Zum Teil ist es noch die Sprache des Kaiserreiches! Anstatt zu sagen, die Klägerin oder der Kläger hat das und das zu tun, ist unter Umständen zu lesen: „Es ist Folgendes vorzunehmen von klägerischer Seite“. Ich wiederhole: Es fehlt eigentlich schon im Deutschunterricht in der Schule. Kinder und junge Leute sollen lernen, wie man die Dinge auch viel einfacher ausdrücken kann.
Ich habe viele Seminare gegeben für Verwaltungsangestellte von Gemeinden und Städten, bei denen man einen ganzen Tag lang nichts anderes macht, als Texte umzuformulieren: Ich habe die üblichen Aussagen an die linke Seite geschrieben und dann sollten die Angestellten rechts einen Satz oder Halbsatz bilden, wie man es auch sagen kann. Das war toll. Aber meistens hält der Effekt nicht länger als vier Wochen an, wenn nicht alle anderen dasselbe tun – das habe ich auch bei mir selbst feststellen müssen.
Alle, die im Rechtswesen arbeiten, sind eher konservativ und zurückhaltend in Änderungen, denn ihr Beruf ist eben die Bindung an gesetzliche Vorgaben oder gerichtliche Entscheidungen. Man quält sich angesichts eines hohen Arbeitsdrucks nicht mit Überlegungen, wie es vielleicht anders formuliert werden könnte. Zum Teil ist es noch die Sprache des Kaiserreiches!
Und dann suchen Sie jeweils nach einer neutralen Formulierung, ohne beide Geschlechter zu nennen?
Ganz so einfach ist es nicht. Wir bleiben jetzt mal nur bei der Rechtssprache. Das andere ist eine politische Frage, die natürlich auch eine Rolle spielt, um flüssiger in der deutschen Sprache zu werden. Aber in der Rechtssprache habe ich als Ausgangspunkt Artikel 3, Absatz zwei, Satz zwei des Grundgesetzes: (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Mit dem Hinwirken des Staates auf Gleichberechtigung ist gemeint, dass man natürlich hervorheben muss, dass hinter einer bestimmten Position oder einer Stelle auch Frauen stehen können. Das heißt, es besteht in denjenigen Bereichen eine Pflicht, die weibliche Benennung einzuführen, in denen noch kein gesellschaftlicher Gleichheitsstandard zwischen Männern und Frauen erreicht ist, oder die Möglichkeit einer mittelbaren Diskriminierung besteht.
Können Sie ein paar ganz konkrete Beispiele nennen für positive Entwicklungen?
Nehmen wir mal das Gesetz zum Bundesverfassungsgericht. Darin ist seine Ordnung und die Stellung der Senatsmitglieder geregelt. Dort ist natürlich immer noch und stets von dem Bundesverfassungsrichter und dem Präsidenten die Rede. Und das hat auch bis vor kurzem übereingestimmt mit der Besetzung der zwei Senate am Bundesverfassungsgericht.
Durch die allgemeine, immer wieder erhobene Forderung nach mehr Frauen in hohen Positionen des Staates, kamen dann natürlich auch – langsam, langsam – mehr Frauen an das Bundesverfassungsgericht und auch in die Justiz im Allgemeinen. Dadurch passte die Sprache nicht mehr zur Realität. Man hat dies bemerkt und das Bundesverfassungsgericht war das erste Gericht, das die Richterinnen als Mitglieder der beiden Senate im
Die tatsächliche Veränderung in der Gesellschaft ging dann Hand in Hand mit diesen Forderungen nach sprachlicher Änderung. Denn wenn ich mir eine Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts vorstellen kann, dann liegt es vielleicht auch an ihrer Benennung, an der sprachlichen Präsenz.
2018 gab es ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, in dem einer Sparkassen-Kundin bescheinigt wurde, dass sie kein Recht darauf hat, in Briefen explizit als Kundin angesprochen zu werden. Wie passt das zu den von Ihnen beschriebenen sprachlichen Fortschritten im Rechtswesen?
Wir müssen unterscheiden zwischen dem, was vom Staat verordnet wird, und dem, was sich in der Gesellschaft entwickelt. Das heißt, wenn gesellschaftliche Entwicklungen vorhanden sind und entsprechender Druck da ist, dann passiert es auch rechtlich. Staatlich eingegriffen werden kann aber nur, wenn sich eine Ungleichbehandlung aus der Formulierung ergeben kann. Und dies wurde vom Bundesgerichtshof verneint. Dieses Verfahren zur Ansprache des Klientels der Sparkasse in männlicher und weiblicher Form ist privatrechtlich und unterliegt aufgrund fehlender Diskriminierung – die nicht nachgewiesen wurde im Verfahren – nicht staatlichem Einfluss.
Sehen Sie keine Diskrepanz, wenn einerseits das Bundesverfassungsgericht für sich reklamiert, dass Frauen erkennbar sein sollen, und dann andererseits Richterinnen und Richter des obersten Zivilgerichts ein solches Urteil fällen?
Das Verfassungsgericht ist ja ein Organ der Verfassung und steht im Grundgesetz, die Sparkasse nicht.
Es schwingt ja viel Grundsätzliches mit bei so einem Urteil. Und es ist nicht zu verkennen, dass die Justiz eine große Macht hat, auch durch Grundsatzurteile gewisse Entwicklungen zu beeinflussen und anzustoßen.
Ja, aber auch diese müssen mit den gesetzlichen Grundlagen übereinstimmen und dazu gehört hier eben die Ungleichbehandlung der Kundinnen und deren Nachteile, wenn auch in Form mittelbarer Diskriminierung. Und daran fehlte es eben.
Was aber auch nicht unbedingt für diejenigen spricht, die das Urteil gemacht haben, oder?
Darüber erlaube ich mir kein Urteil. Ich sehe hier nur, dass eine gesetzliche Grundlage fehlt. Selbst bei Art. 3 anknüpfend fehlen die Belege für die Benachteiligung der Kundinnen im Geschäftsgebaren der Sparkasse. Im Übrigen denke ich, dass das eigentlich eine Frage des Verhaltens der Frauen ist: Warum kündigen nicht alle Frauen ihr Konto bei der Sparkasse? Dann wird sich die Sprache der Bank schnell ändern. Hier könnte das Motto gelten: Wenn die Bank mich nicht anredet, dann gehe ich eben zu einer Bank, die mich als Kundin anspricht.
Im Übrigen denke ich, dass das eigentlich eine Frage des Verhaltens der Frauen ist: Warum kündigen nicht alle Frauen ihr Konto bei der Sparkasse? Dann wird sich die Sprache der Bank schnell ändern.
Wo steht die Rechtssprache mit Blick auf Gleichberechtigung heute? Wie müsste sie sich in Ihrem Sinne noch verändern?
Die Rechtssprache müsste lernen, in ihren Ausdrücken flexibler zu werden. Also einfach mehr Sprachkultur im Sinne von Üben an einer schönen deutschen Sprache. Das Weglassen dieser ewigen Redundanzen. Und in die Fortbildung der Richter – der Richterschaft – investieren.
Rutscht Ihnen das generische Maskulinum manchmal selbst auch noch raus?
Ja, ich komme dann ins Stocken und kurz darauf fällt mir meistens ein anderes Wort oder Formulierung ein, wie es sein müsste. Aber Sie sehen, das kann ich nicht rechtlich verordnen, von oben nach unten, ganz schnell. Ich habe das im Laufe der Jahre gelernt und merke es zum Beispiel bei meiner Enkelin. Sie ist sechs Jahre alt und fragt immer nur „gehen wir zur Ärztin?“ und „wo ist die Installateurin?“ oder Ähnliches, weil zu Hause Wert darauf gelegt wird, weil wir auch absichtlich an Orte gehen, wo man das sieht und die Frauen in der Realität einfach vorhanden sind. Und wenn ich da einmal nur die maskuline Form verwende, werde ich sofort von der Kleinen korrigiert. Es bewegt sich etwas von unten und eine positive Entwicklung ist zu erkennen, die sich auch fortsetzen wird, weil das Bewusstsein vorhanden ist. Weniger abgegrenzt in rechtlich und allgemeinsprachlich, sondern eher diffus. Und insofern wird es in den nächsten 20 Jahren ein Selbstläufer. Nur: Man bräuchte mehr Sprachübung. Denn was mir gar nicht gefällt, ist der Schluckauf bei „
In einer Rede an der Uni Hannover sprechen Sie sich klar dagegen aus, Formen wie das Gendersternchen in Gesetzestexte zu fassen. Wieso sollte man den Kampf, den Sie um sprachliche Repräsentation von Frauen geführt haben, Ihrer Meinung nach nicht auch auf Menschen ausdehnen, die sich weder im Männlichen noch im Weiblichen repräsentiert und somit gänzlich von der Sprache ausgeschlossen fühlen?
Das ist zum momentanen Zeitpunkt meiner Meinung nach zu viel. Ich kann nicht unablässig immer noch mehr verlangen, wenn auf der anderen Seite die halbe Welt zusammenbricht. Das wäre meiner Meinung nach kontraproduktiv, wenn man jetzt, wo wir eigentlich das alles mit männlich/weiblich noch gar nicht so ganz erreicht oder verinnerlicht haben, noch eine weitere Forderung gleich verwirklicht haben will.
Natürlich, irgendwann muss auch dieses Verlangen berücksichtigt werden. Nur kann eben nicht alles auf einmal geschehen. Die Kinder lernen nicht gleichzeitig in der ersten Klasse Rechnen bis hundert und gleichzeitig Geometrie. Das überfordert in einem gewissen Maße eine Gesellschaft. Ich glaube, dies ist das Problem einer bestimmten Traditionsbehaftung der Menschen im Allgemeinen. Nur langsam werden sich Veränderungen ergeben. Gibt es nicht das Sprichwort „auch Rom ist nicht an einem Tag erbaut worden“? Wir sollten jetzt vorsichtig damit umgehen, um das Ganze nicht ins Leere laufen zu lassen.
Es wäre meiner Meinung nach kontraproduktiv, wenn man jetzt, wo wir eigentlich das alles mit männlich/weiblich noch gar nicht so ganz erreicht oder verinnerlicht haben, noch eine weitere Forderung gleich verwirklicht haben will.
Statt Gendersternchen empfehlen Sie, bei Gesetzestexten zu „kreativer Textgestaltung“ zu greifen. Lehrer lassen sich relativ einfach in Lehrende umwandeln, aber aus Professoren kann man keine Professierenden machen. Haben Sie ein Rezept für solche Fälle?
Die Leitung des Lehrstuhls, zum Beispiel. Oder die Professur hat Frau Sowieso inne. Das kommt immer ganz auf den Text an und der kann ja variieren. Da können verschiedene Formen vorkommen. Vor allen Dingen sollte man diese ständigen Redundanzen weglassen. Also statt jedes Mal zu schreiben: „die Professorin oder der Professor hat die Zeugnisse zu erteilen oder Examen abzunehmen“, schreibe ich das einmal in die Überschrift und im weiteren Verlauf dann: „Es sind Examen abzunehmen.“
Ich bin zu der Erkenntnis gekommen, dass es in bestimmten Rechtsgebieten auch Fälle gibt, in denen es mit Blick auf die Ergebnisse in der Umsetzung wirklich nicht auf die Nennung eines bestimmten Geschlechts ankommt. „Der Inhaber der Marke XYZ“, zum Beispiel. Muss man da wirklich sagen, „der Inhaber oder die Inhaberin der Marke XYZ“? Hier ist das generische Maskulinum einfach ein rechtliches Konstrukt und so zufällig wie „der Baum“ der Baum ist. Im Recht kennt man ja jede Menge gedanklicher Konstruktionen. Der Markeninhaber ist unter Umständen nämlich die Aktiengesellschaft, die GmbH oder die KG. Da gibt es so viele Benennungen als Feminina der Firmen, die eine Marke besitzen können, dass es überhaupt nicht darauf ankommt. Und vor allen Dingen war noch nie festzustellen, dass irgendeine Person, die eine Marke beantragte, diese wegen ihres Geschlechts nicht erhielt. Dafür gibt es völlig andere Kriterien. Aus diesem Grunde würde ich sagen, es kommt bei der Rechtssprache auch noch mehr auf die Inhalte an, was denn da eigentlich geregelt wird. Nehmen wir als weiteres Beispiel Rüstungsexporte: „Der Käufer des Panzers ist XY“. Mal ehrlich, kommt es darauf an, ob das ein Mann oder eine Frau ist? Eher nicht. Das sind Firmen oder Staaten und da sind wir wieder beim rechtlichen Konstrukt.
Trauen Sie sich eine Prognose zu, wann die Gleichberechtigung in der Rechtssprache in Deutschland oder im deutschsprachigen Raum erreicht sein wird?
Vielleicht in den nächsten zwei Generationen. 1980 habe ich zum ersten Mal im Landtag in Hessen zu dem Thema gesprochen, als es um den Obmann im Rahmen des Personalvertretungsgesetzes ging. Inzwischen gibt es bundesgesetzliche und auch zahlreiche landesgesetzliche Regelungen zur geschlechtergerechten Sprache in der Anwendung und Umsetzung des Rechts, insbesondere in der Verwaltung. Und allgemeinsprachlich ist der große Durchbruch doch schon gelungen: Im Deutschlandfunk wird zum Beispiel stets doppelt geschlechtlich gesprochen. Das ging doch eigentlich schnell, überraschend schnell.