Die Bereitstellung von Sicherheit und Verteidigung gilt weithin als öffentliches Gut und damit traditionell als eine der Kernaufgaben von Staaten. Der Sozialwissenschaftler Charles Tilly etwa hat aufgezeigt, wie die Entwicklung moderner Staatlichkeit eng mit innerer und äußerer Sicherheit verknüpft ist.
Für die Bereitstellung von Sicherheit und die Produktion der notwendigen materiellen Mittel seien oftmals nicht-staatliche Akteure – Rüstungsunternehmen – verantwortlich. Diese würden allerdings durch staatliche Regulierung in ihren Investitionsentscheidungen beeinflusst. Kaija Schilde geht der Frage nach, inwiefern die EU einen regulatorischen Einfluss auf die Investitionsentscheidungen der europäischen Rüstungsunternehmen ausübt und somit als „moderner Sicherheitsstaat“ verstanden werden kann.
Der Beitrag greift die akademische Literatur zur
Den Rüstungsmarkt beschreibt Schilde grundsätzlich als stark relationalen Markt. Damit meint sie die besondere Beziehung zwischen Staat und Rüstungsunternehmen. Der Staat sei oft nicht nur der einzige Abnehmer, sondern habe auch eine stark regulierende Wirkung durch die Autorität über Exportlizenzen, die Finanzierung von Forschung und Entwicklung (F&E), Patente beziehungsweise geistiges Eigentum oder die Kontrolle über Firmenkonsolidierungen und Technologietransfers. Auch würden Staaten darüber entscheiden, welche Akteure überhaupt am Marktgeschehen teilnehmen dürfen. Unternehmen hätten grundsätzlich ein Interesse an einem protektionistischen Markt, da dieser sie vor ausländischer Konkurrenz schütze. Im Gegenzug seien sie bereit, mehr Regulierung auch im Preisrecht zu akzeptieren, obwohl dies einen negativen Einfluss auf ihre Profite habe. Dieser negative Effekt würde aber durch mehr Planbarkeit aufgrund eines „sicheren“ Marktes aufgewogen.
Ein Meilenstein der EU-Regulierung des Rüstungsmarkts, so Schilde, waren die Gründung der
Wie Schilde betont, hat dieser Zusammenhang wichtige Implikationen: Die Regulierung des Rüstungsmarkts durch die EU sei eine Ausübung relationaler Macht, die wiederum Anreizstrukturen für Rüstungsunternehmen forme. Die Regulierung verringere die Marktunsicherheit dieser Unternehmen, was an deren gestiegenen Investitionen zu beobachten sei. Insofern blieben zwar die EU-Mitgliedstaaten nach wie vor die zentralen Akteure in der europäischen Rüstungswirtschaft, die EU selbst könne aber indirekten regulatorischen Einfluss auf den europäischen Rüstungsmarkt ausüben.