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Wenn alles Rechte hat, dann hat nichts Rechte

Re-Paper
Patrik Baard2021
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Wenn alles Rechte hat, dann hat nichts Rechte

»Fundamental Challenges for Rights of Nature«

Inhalte

Intro

Geschrieben von Alex Putzer

Bei te.ma veröffentlicht 28.06.2024

te.ma DOI https://doi.org/10.57964/mymb-2142

Geschrieben von Alex Putzer
Bei te.ma veröffentlicht 28.06.2024
te.ma DOI https://doi.org/10.57964/mymb-2142

Die Rechte der Natur zeigen sich in vielen Bereichen. Allen zuvor sind sie ein Teilgebiet der Rechtswissenschaften und Moralphilosophie. Die Anthropologie befasst sich mit dem Thema genauso wie die Politik- und Sozialwissenschaften. Es ist ein Thema für Aktivist*innen, Politiker*innen und andere Entscheidungsträger*innen. Bei einer derartigen Bandbreite mag es nicht verwundern, dass sich Verständnisklüfte auftun – sowohl theoretische als auch praktische. Patrik Baard zählt einige der wichtigsten auf und erklärt, warum ihn die Idee der Rechte der Natur schlussendlich nicht überzeugt.

Die Rechte der Natur werden oft als eine vielversprechende „Revolution“ oder ein „Paradigmenwechsel“ beschrieben. Da ist sicherlich etwas dran. Sie stellen viele bisherige Konventionen auf den Kopf. Es ergibt sich die Frage, ob sie damit nicht zu weit gehen, ob ihr Anspruch zu hoch ist. Sind die Rechte der Natur gar zu revolutionär? Es gibt viele Kritikpunkte, manche mehr, manche weniger prominent. Patrik Baard schaut sich die wichtigsten davon an.

Eine erste Kritik bezieht sich auf die Ausweitung von traditionellen Konzepten wie jenen der Rechte. Vertreter*innen dieser Meinung behaupten, dass Rechte eine Fiktion seien, die man ohne größere Probleme auf alles Mögliche anwenden könne. Wenn auch so abstrakte Gebilde wie Unternehmen Rechte haben können, so das Argument, dann auch die Natur. Es ist das, was Philosoph Thomas Berry meint, wenn er in den Grundprinzipien seiner Umweltphilosophie schreibt: „Flüsse haben Flussrechte. Vögel haben Vogelrechte. Insekten haben Insektenrechte. Menschen haben Menschenrechte.“

Im Allgemeinen ansprechend, im Detail widersprüchlich

Dabei gehen diese Autor*innen, so Baard, von einer Elastizität von Begriffen aus, die so nicht gegeben ist.1 Ein Rechtssystem baut auf gewissen formalen Standards auf. Diese brauchen „Konsistenz, Stabilität und Verständlichkeit“. Wenn Rechte sich nicht auf Präzedenzfälle oder vorherige Normen berufen können, dann verliert das System an Verlässlichkeit und Vorhersehbarkeit. Selbstverständlich spricht nichts gegen eine Veränderung an sich. Baard sieht beispielsweise die Entwicklung hin zu Tierrechten als durchaus legitim an. Doch diese Veränderung sei nicht so radikal wie jene der Rechte der Natur, denn sie bauen auf etablierten Charakteristiken von Rechteinhaber*innen auf.

Zu den bekanntesten dieser Charakteristika zählen Autonomie, Handlungsfähigkeit, Interessen, Schmerzempfinden und Würde. Diverse Autor*innen plädieren teilweise seit Jahrhunderten dafür, dass diese auch nichtmenschliche Tiere innehaben und sie deshalb Rechte bekommen sollten. Bei den Rechten der Natur wird es schwierig. Kann ein Fluss ein Interesse haben? Oder Würde? Vielleicht gar einen vom Menschen unabhängigen intrinsischen Wert? Wenn dem so wäre, müsste man zusätzlich den Sprung von diesen Charakteristika auf Rechte argumentieren. Auch dieser ist nicht von alleine gegeben. Selbst wenn es die richtigen Bedingungen für einen Sprung gebe, so Baard weiter, dann würden die Rechte für die gesamte Natur die Idee der Rechte selbst trivialisieren. Wenn alles Rechte hat, dann hat nichts Rechte.

Eine weitere Schwierigkeit bezieht sich auf die Frage des konkreten Naturverständnisses. Befinden sich Ökosysteme im Gleichgewicht oder sind sie chaotisch? Die Ökologie plädiert seit über einem halben Jahrhundert für Chaos. Bei der Klimaforschung liegt der Fokus auf einem Gleichgewicht. Was genau ist also der Standard von Natur, der bewahrt oder gegebenenfalls wiederhergestellt werden soll? Welche Natur soll in den Rechten der Natur Rechte haben? Ein Fluss, ein Tier, eine Baumart? 

Eine letzte bedeutende Kritik bezieht sich auf das Verhältnis zwischen den Rechten der Natur und den Menschenrechten. Gibt es hier eine Hierarchie? Welche Rechte haben wann die Oberhand? Es gibt durchaus Fälle, in denen für die Rechte der Natur und gegen beispielsweise das Recht auf wirtschaftliche Entwicklung entschieden wurde. Doch kann man solche Tendenzen verallgemeinern? Und wären solche Verallgemeinerungen überhaupt mehrheitsfähig? Einer Studie aus Australien zufolge stellt ein Großteil der Befragten ein einziges menschliches Leben über das einer gesamten Spezies. Ist das zielführend?

Eingebildete Konflikte oder notwendiges Übel

Vielleicht gibt es diesen Konflikt aber auch gar nicht. Vielleicht sind die Rechte der Natur am Ende lediglich ein Ausdruck von menschlichen Präferenzen. Der Whanganui in Aotearoa Neuseeland hat Rechte, weil er wichtig für die indigene Bevölkerung ist. Andere Flüsse haben dieses „Glück“ nicht und dementsprechend auch keine Rechte. Damit werden die Rechte der Natur zu einer Aushandlung von ausschließlich menschlichen Wertvorstellungen. Dies würde schwerwiegenden und womöglich unüberwindbaren moralischen Dilemmata zuvorkommen. Die Rechte der Natur bräuchte es gar nicht, sie wären trivial.

Die Rechte der Natur sind eine vielversprechende Idee. Womöglich versprechen sie aber zu viel. Sie begeben sich in verschiedenste Terrains und fügen sich dabei in teilweise stark verhedderte Debatten ein: Was ist die genaue Definition von Anthropozentrismus? Welche Arten von intrinsischem Wert gibt es? Was ist eine Spezies oder Art? Manche Autor*innen wenden sich bewusst von solchen Debatten ab. Nur lösen diese sich dadurch nicht in Luft auf. Patrik Baard nimmt die Konflikte ernst. Er sieht sie sogar als Grund, sich von den Rechten der Natur als Ganzes abzuwenden. Es bleibt jedoch die Frage, ob die Debatten nicht gerade aufgrund ihres revolutionären Charakters so schwierig und gerade deshalb weiterhin zu verfolgen sind. Vielversprechend. 

Fußnoten
1

Visa A.J. Kurki et al. (Hrsg.): Legal Personhood: Animals, Artificial Intelligence and The Unborn. Heidelberg 2017. 

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Eine rechtliche Fiktion beschreibt ein soziales Konstrukt, welches sich nicht auf die Realität stützt, aber dennoch eingesetzt wird, um das menschliche Miteinander zu ermöglichen/vereinfachen.

Thomas Berry (1914- 2009) war ein US-amerikanischer katholischer Theologe und Kulturhistoriker. Er widmete sich in seinen Büchern einer ganzheitlichen Umwelt- und Naturphilosophie, die ein Leben im Einklang mit der Natur anstrebt.

Diskussionen
3 Kommentare
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Mich würde mal interessieren, was Juristen dazu sagen, und zwar insbesondere Rechtstheoretiker. Was ein Recht überhaupt ist und wie es funktioniert, ist ja alles andere als einfach zu bestimmen – siehe die jahrhundertelange Debatte zwischen “Naturrechtlern” (im Sinne von “aus der Realität ableitbaren Rechten”) und Theorien des “positiven Rechts” (vom Menschen gesetztes, konstruiertes Recht). Und zu jedem Recht gehört auf seiner “Rückseite” auch eine Pflicht, die nur dann Sinn ergibt, wenn sie erfüllbar ist. Ich kann also so viel ich will deklarieren, dass ein Fluss, sagen wir der Rhein, ein Recht hat – er wird es nicht haben, wenn sich die damit verbundenen Pflichten (renaturieren? für Schiffahrt nutzen? etc.) nicht definieren und durchsetzen lassen.

Die meisten Beiträge in der “Rechte der Natur”-Debatte scheinen mir von Ethikern und Ökologen zu kommen. Die haben aber einen bestimmten Blick auf die Dinge und sehen vielleicht die fundamentalen Problem mit ihrem Rechtskonzept gar nicht. Daher ist meine Frage: Gibt es auch Stimmen aus der juristischen Rechtstheorie zu all dem?

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Danke für den tollen Kommentar! Meines Erachtens nach gibt es sogar mehr juristische, als ethische Perspektiven zum Thema. ‘Reine’ Philosophen behandeln das Thema nur am Rande (ich komme aus der Politiktheoretischen Ecke). Eine Ausnahme bildet Matthias Kramm (https://www.matthiaskramm.com/). Juristische Rechtstheorie betreibt zum Beispiel Visa Kurki (https://visakurki.net/).

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Danke, Visa Kurki schaue ich mir einmal an. Aber was die Disziplinen angeht, habe ich einen völlig anderen Eindruck. Schon der Ausgangspunkt der Tierrechts-Debatte war ja ein philosophischer, nicht ein juristischer (Peter Singer, Animal Liberation in den 1970ern). Und auch da ist es eine ganz spezifische philosophische Schule / Strömung, von der diese Konzepte ausgehen (Utilitarismus, Leidensfähigkeit als Hauptkriterium). Und auch heute arbeiten zahlreiche Philosophen zu dem Thema (spontan kommt mir Markus Wild von der Uni Basel in den Sinn, als ein Beispiel unter vielen).

Ich bin über die Details der Debatte nicht auf dem Laufenden, aber so wie ich sie wahrnehme, stützt sie sich auf eine Interessentheorie der Rechte (alles, was Interessen hat, kann auch Rechte haben), was aber rechtstheoretisch sicherlich zu einseitig / unvollständig ist.

Vielleicht würde mich ein tieferes Einsteigen in die Debatte davon überzeugen, dass es sinnvoll wäre, Rechte der Natur einzuführen, aber derzeit überwiegt bei mir der Verdacht, dass das Konzept des Rechts da – in sehr guter Absicht natürlich – überstreckt und damit letztlich geschwächt wird. Es gibt ja auch in anderen Bereichen die Tendenz zur “Verrechtlichung / Juridification” von Normen, etwa in den Internationalen Beziehungen, und entsprechende Kritik daran.

Mir scheint die Schutzwürdigkeit von Lebewesen / Naturphänomenen augenfällig, dagegen will ich gar nichts einwenden. Ich denke nur (bisher, derzeit), dass sich dieser Schutz besser durchsetzen lässt, indem wir rechtliche Regeln für den Umgang mit der Mit-Natur formulieren, als wenn wir den Begriff des Rechtssubjekts so überspannen. Bin gespannt, wie die Entwicklung weitergeht.

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