Die Sprachverwendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei der Maßstab für Millionen von „Zuschauern, Zuhörern und Lesern“, heißt es im Begleittext zum Aufruf. Daraus erwachse für die öffentlich-rechtlichen Sender die Verpflichtung, „sich in Texten und Formulierungen an geltenden Sprachnormen zu orientieren und mit dem Kulturgut Sprache regelkonform, verantwortungsbewusst und ideologiefrei umzugehen“. Dies sei jedoch nicht gewährleistet, da Gender-Sonderzeichen, also Genderstern, Doppelpunkt und Co, amtlichen Regelwerken teilweise nicht entsprechen und sogar gültige Rechtschreibregeln missachten.
Was hingegen aus Sicht der Unterzeichner mit der „permanenten Betonung von Geschlechterdifferenzen“ erreicht wird, ist eine starke Sexualisierung der Sprache, was dem eigentlichen Ziel der Geschlechtergerechtigkeit sogar entgegenstehe.
Diesen Aufruf haben auch zahlreiche Autoren von Texten unterzeichnet, die bei te.ma zur Verfügung gestellt werden. Genauso sind auch zahlreiche linguistische Gegner des Aufrufs in diesem Kanal mit Texten vertreten. Die Sprachwissenschaft steht also nicht nur beobachtend dabei und kommentiert neutral, sondern ihre Vertreter stehen mitten im Widerstreit der Argumente. Aber lässt sich so die Forderung des Aufrufs an das eigene Fach, nämlich „kritisch, sachlich und unparteiisch“ zu argumentieren, einlösen?